Verwaltungsgerichtshof 90/02/0191

90/02/0191Verwaltungsgerichtshof20.02.1991

Regest

Alkotest Voraussetzung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Alkotest Verweigerung Inhalt des Spruches Diverses Mängel im Spruch Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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