Verwaltungsgerichtshof 90/02/0190

90/02/0190Verwaltungsgerichtshof25.09.1991

Regest

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Zeitpunkt Ort

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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