Verwaltungsgerichtshof 90/02/0181

90/02/0181Verwaltungsgerichtshof23.01.1991

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 freie Beweiswürdigung in dubio pro reo

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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