Verwaltungsgerichtshof 90/02/0162

90/02/0162Verwaltungsgerichtshof23.01.1991

Regest

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Meldepflicht Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes Nachtrunk

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.