Verwaltungsgerichtshof 90/02/0145

90/02/0145Verwaltungsgerichtshof20.02.1991

Regest

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Ermessen besondere Rechtsgebiete Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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