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90/02/0111•Verwaltungsgerichtshof 90/02/0111
90/02/0111Verwaltungsgerichtshof03.10.1990
Ablehnung eines Beweismittels Besondere Rechtsgebiete StVO Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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