Verwaltungsgerichtshof 90/02/0088

90/02/0088Verwaltungsgerichtshof19.12.1990

Regest

Beweismittel Zeugen Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 5.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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