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90/02/0088•Verwaltungsgerichtshof 90/02/0088
90/02/0088Verwaltungsgerichtshof19.12.1990
Beweismittel Zeugen Ablehnung eines Beweismittels
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 5.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.
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