Verwaltungsgerichtshof 90/02/0065

90/02/0065Verwaltungsgerichtshof26.09.1990

Regest

Ausfertigung mittels EDV Rechtmäßigkeit behördlicher Erledigungen Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhr von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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