Verwaltungsgerichtshof 90/02/0040

90/02/0040Verwaltungsgerichtshof20.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 5.290,-- sowie dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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