Verwaltungsgerichtshof 90/02/0013

90/02/0013Verwaltungsgerichtshof15.05.1990

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Resorption Abbaugeschwindigkeit Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.