Verwaltungsgerichtshof AW 90/02/0008

AW 90/02/0008Verwaltungsgerichtshof15.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 90/02/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1990

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich der verhängten Ersatzarreststrafe stattgegeben, im übrigen nicht stattgegeben.

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