Verwaltungsgerichtshof 90/01/0239

90/01/0239Verwaltungsgerichtshof30.01.1991

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche Erklärungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und Wohnungswesen Verletzung der Entscheidungspflicht Nichtbehördliche Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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