Verwaltungsgerichtshof 90/01/0236

90/01/0236Verwaltungsgerichtshof20.03.1991

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt 9.105 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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