Verwaltungsgerichtshof 90/01/0229

90/01/0229Verwaltungsgerichtshof27.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0229

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- (insgesamt S 920,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.