Verwaltungsgerichtshof 90/01/0222

90/01/0222Verwaltungsgerichtshof13.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0222

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Erstbeschwerdeführerin und der Drittbeschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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