Verwaltungsgerichtshof 90/01/0220

90/01/0220Verwaltungsgerichtshof20.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0220

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 11.120,--, insgesamt somit S 22.240,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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