Verwaltungsgerichtshof 90/01/0217

90/01/0217Verwaltungsgerichtshof13.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0217

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 5.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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