Verwaltungsgerichtshof 90/01/0211

90/01/0211Verwaltungsgerichtshof16.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 7.820,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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