Verwaltungsgerichtshof 90/01/0203

90/01/0203Verwaltungsgerichtshof13.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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