Verwaltungsgerichtshof 90/01/0181

90/01/0181Verwaltungsgerichtshof30.01.1991

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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