Verwaltungsgerichtshof 90/01/0180

90/01/0180Verwaltungsgerichtshof16.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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