Verwaltungsgerichtshof 90/01/0164

90/01/0164Verwaltungsgerichtshof16.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0164

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den 1.)- bis 6.)-Beschwerdeführern Aufwendungen in der von insgesamt S 10.110,-- und der 7.)-Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Beschwerdeführer wird abgewiesen.

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