Verwaltungsgerichtshof 90/01/0100

90/01/0100Verwaltungsgerichtshof19.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1990

Spruch

Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG wird dem Antrag

STATTGEGEBEN.

Der Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird ABGEWIESEN.

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