Verwaltungsgerichtshof 90/01/0062

90/01/0062Verwaltungsgerichtshof23.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1990

Spruch

Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben.

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