Verwaltungsgerichtshof 90/01/0037

90/01/0037Verwaltungsgerichtshof23.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 230,-- (insgesamt S 460,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.