Verwaltungsgerichtshof 90/01/0025

90/01/0025Verwaltungsgerichtshof16.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 5.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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