Verwaltungsgerichtshof 90/01/0018

90/01/0018Verwaltungsgerichtshof07.02.1990

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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