Verwaltungsgerichtshof 89/18/0184

89/18/0184Verwaltungsgerichtshof11.05.1990

Regest

Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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