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89/18/0170•Verwaltungsgerichtshof 89/18/0170
89/18/0170Verwaltungsgerichtshof07.06.1990
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Parteiengehör
Der Bescheid vom 12. Juli 1989 wird, insoweit er die Jungtiere (drei Kälber und zwei Kälber bei Fuß) betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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