Verwaltungsgerichtshof 89/18/0163

89/18/0163Verwaltungsgerichtshof11.05.1990

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Alkotest Verweigerung freie Beweiswürdigung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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