Verwaltungsgerichtshof 89/18/0120

89/18/0120Verwaltungsgerichtshof23.02.1990

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen von S 2.760,-- und von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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