Verwaltungsgerichtshof 89/18/0108

89/18/0108Verwaltungsgerichtshof29.09.1989

Regest

Anforderung an ein Gutachten Überschreiten der Geschwindigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989180108.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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