Verwaltungsgerichtshof 89/18/0093

89/18/0093Verwaltungsgerichtshof10.11.1989

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989180093.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.