Verwaltungsgerichtshof 89/18/0084

89/18/0084Verwaltungsgerichtshof29.09.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989180084.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.