Verwaltungsgerichtshof 89/18/0081

89/18/0081Verwaltungsgerichtshof26.05.1989

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Verbesserungsauftrag Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Stellung des Vertretungsbefugten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1989

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.