Verwaltungsgerichtshof 89/18/0013

89/18/0013Verwaltungsgerichtshof23.02.1990

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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