Verwaltungsgerichtshof 89/17/0258

89/17/0258Verwaltungsgerichtshof23.12.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0258

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.12.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,--binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen:

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.