Verwaltungsgerichtshof 89/17/0210

89/17/0210Verwaltungsgerichtshof17.01.1992

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0210

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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