Verwaltungsgerichtshof 89/17/0183

89/17/0183Verwaltungsgerichtshof23.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1989170183.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.