Verwaltungsgerichtshof 89/17/0172

89/17/0172Verwaltungsgerichtshof21.12.1990

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Rechtsmittelbelehrung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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