Verwaltungsgerichtshof 89/17/0166

89/17/0166Verwaltungsgerichtshof29.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 44.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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