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89/17/0139•Verwaltungsgerichtshof 89/17/0139
89/17/0139Verwaltungsgerichtshof29.03.1990
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Verantwortlichkeit (VStG §9) Vertreter Verwaltungsvorschrift Verantwortlicheneigenschaft Organe juristischer Personen (VStG §9) Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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