Verwaltungsgerichtshof 89/17/0124

89/17/0124Verwaltungsgerichtshof21.12.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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