Verwaltungsgerichtshof 89/17/0117

89/17/0117Verwaltungsgerichtshof22.02.1991

Regest

Unternehmer

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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