Verwaltungsgerichtshof 89/17/0102

89/17/0102Verwaltungsgerichtshof14.06.1991

Regest

Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Stadtgemeinde Ybbs an der Donau hat dem Bundesland Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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