Verwaltungsgerichtshof 89/17/0097

89/17/0097Verwaltungsgerichtshof23.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Stadtgemeinde Ybbs an der Donau hat dem Bundesland Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen von insgesamt S 11.390,--, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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