Verwaltungsgerichtshof 89/17/0042

89/17/0042Verwaltungsgerichtshof27.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 22.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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