Verwaltungsgerichtshof 89/17/0039

89/17/0039Verwaltungsgerichtshof26.06.1992

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Salzburg hat der beschwerdeführenden Marktgemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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