Verwaltungsgerichtshof 89/17/0037

89/17/0037Verwaltungsgerichtshof18.12.1992

Regest

Sachverhaltsermittlung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Masseverwalter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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