Verwaltungsgerichtshof 89/17/0018

89/17/0018Verwaltungsgerichtshof04.09.1992

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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